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 THEMA: Veröffentlicht - nicht veröffentlicht?
 
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 Autor   Beitrag 
yggdrasil
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Anmeldedatum: 21.11.2006
Beiträge: 490
Wohnort: Im Norden Deutschlands und im Süden Skandinaviens

BeitragVerfasst am: 22.08.2008, 10:11    Titel: Veröffentlicht - nicht veröffentlicht? Antworten mit Zitat

Hallo, eine Frage: Gilt ein z. B. hier ins Forum gestellter Text als veröffentlicht? Bei Ausschreibungen/Lieteraturwettbewerben werden ja oft unveröffentlichte Texte verlangt. Oft steht sogar der Hinweis dabei, dass Texte, die im Intenet zu finden sind, als veröffentlicht gelten und nicht akzeptiert werden. Wie seht ihr das? Yggdrasil - der mit dem Wind arbeitet!
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Kaufman
besitzt vier Sterne


Anmeldedatum: 12.01.2007
Beiträge: 558
Wohnort: Herzogenrath

BeitragVerfasst am: 22.08.2008, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Klar zählt das unter veröffentlichen.
Doch du kannst den veröffentlichten Text ja wieder rausnehmen aus dem Forum.
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The World Is Yours
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TimoTobias
Club-Team


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BeitragVerfasst am: 22.08.2008, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt ein Text, der im Internet frei zugänglich ist, als veröffentlicht. Denn der Text wird somit der Öffentlichkeit verfügbar gemacht.

Stellt man den Text in ein Forum, dass erst eingesehen werden kann, wenn man sich registriert, gilt der Text trotzdem als veröffentlicht, da jeder die Möglichkeit hat, von der Registrierung gebrauch zu machen.
Anders sieht es aus, wenn das Forum grundsätzlich nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich ist. (Oder eben ein bestimmter Teil des Forums, wie z.B. die BG's) Hier gilt der Text nicht als veröffentlicht. Allerdings sollte man darauf achten, dass der Forenbetreiber diesen Bereich auch wirklich vor Fremdzugriffen (Google-Cache etc.) schützt, denn ansonsten könnte der Text ungewollt doch noch an die breite Öffentlichkeit gelangen und somit als veröffentlicht gelten.

Texte, die auf privaten Webseiten zur Anschauung bereitgestellt werden, gelten nicht automatisch als veröffentlicht. Auch wenn die Webseite frei zugänglich ist, kann man davon ausgehen, dass die Besucherzahl gering ausfällt. Außerdem haben die meisten privaten Webseiten den Status "nicht redaktionell betreut" und brauchen daher bekanntlich auch kein Impressum. Etwas, dass kein Impressum hat, kann demzufolge auch nicht als Veröffentlichungs-Medium gesehen werden...
(Wie das im konkreten Fall aussieht, sollte man vielleicht mit einem Anwalt abklären.)

Was Wettbewerbe angeht, muss man sich natürlich an die jeweiligen Vorgaben halten. Und wenn diese vorschreiben, dass der Text noch nicht im Internet gestanden haben darf (egal ob öffentlich oder eingeschränkt), dann sollte man sich daran halten. Es sei denn, man ist schlau und raffiniert genug um keine Spuren zu hinterlassen.^^
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Salli


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BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

mich würde auch mal die umgekehrte Situation interessieren. Darf ich Texte, die schon mal in einer Antho oder Zeitschrift erschienen sind auf meiner Website oder woanders veröffentlichen? Ich habe es so verstanden, dass ich mit dem Vertrag nur einem einmaligen Abdruck zustimme und die Rechte bei mir bleiben. Hab es bisher nicht gemacht, weil ich dachte, wer kauft schon das Buch, wenn die Texte im Netz stehen - ausgenommen natürlich ich, weil ich Buchseiten zum anfassen so sehr mag Wink Weiß jemand, wie das von der rechtlichen Seite aussieht??

Salli
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DieHeimsuchung
Moderatorin


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Beiträge: 740

BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, das ist eine gute Frage, Salli.

Bei meiner Kolumne ist es so, dass es zwischen mir und dem Verlag keine schriftliche Vereinbarung gibt. Ich habe meine Urheberrechte also nicht offiziell in vollem Umfang abgetreten, würde ich mal sagen. Der Verlag hat das Recht, sie zu lektorieren und zu veröffentlichen, mehr aber auch nicht. Er dürfte z.B. keine gesammelten Werke in Form eines Buches mit meiner Kolumne heraus geben (was ja auch wichtig ist!). Dieses Recht müsste rein theoretisch auf meiner Seite bleiben. Von daher müsste ich (noch rein theoretischer) diese Kolumne auch privat in einer Webseite veröffentlichen dürfen.

Aber genau weiß ich es natürlich nicht. Dabei sollte ich es eigentlich wissen müssen!
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Salli


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Beiträge: 13
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 04.11.2008, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Merci für die Antwort - so in etwa stelle ich es mir auch vor - bin mir allerdings nicht wirklich sicher. Von daher bleibe ich vielleicht einfach dabei, sie nicht auf die Seite zu setzen bis ichs genauer weiß. Ist ja nicht so, dass nix mehr da ist Very Happy

Bye Salli
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